MOLA - zurück zur Homepage
Segeltörns Ausbildung Yachtcharter Yachthandel Pension S&Y MOLA
Sie sind hier [S&Y MOLA] AGB's für Kurse und Törns
S&Y MOLA
Wir über uns
Anreise
Prospekte
Messen
Kontakt
Gästebuch
Links
Impressum
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 


Allgemeine  Geschäftsbedingungen für Kurse und Segeltörns

  1. Teilnehmen an Kursen, Törns und anderen segelsportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens 7 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Minderjährige brauchen die ausdrückliche  schriftliche  Genehmigung  des  Erziehungsberechtigen.
  2. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie ist verbindlich und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Segelschule. Die Anzahlung (30 % der Gesamtsumme) ist spätestens 7 Tage nach Datum der Bestätigung zu entrichten, die Restzahlung ist 4 Wochen vor Törn- oder  Kursbeginn  fällig.   Die  Buchung  ist  übertragbar. Generell gilt, dass Sie gegen Kostenbeteiligung an einem sportlichen Unternehmen teilnehmen und  keinen  Beförderungsvertrag  abgeschlossen  haben. Schlechtwettersituationen können mehrere Hafentage erfordern. Damit verbundener Segelausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 48 Sunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände ersteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. Die Segelschule & Yachtcharter MOLA wird stets bemüht sein, oben genannte  Umstände  zu  vermeiden.
  3. Den Anordnungen des Segellehrers/Skippers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Teilnehmer den Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag.
  4. Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew und der Segelschule & Yachtcharter MOLA bestehen nicht.
  5. Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits-vorschriften  selbst  verantwortlich.
  6. Für  die  Sauberkeit  an  Bord  ist  die  Crew  verantwortlich.
  7. Für die Yachten besteht eine Haftpflicht- und Kasko- Versicherung. Die Törnteilnehmer haften der Segelschule gegenüber für Verluste und Schäden in Höhe von max. € 500,- pro Schadensfall. Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind nicht mitversichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, haftet  die  gesamte  Crew.
  8. Bei Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl ist die Segelschule bis 1 Woche vor Kurs- oder Törnbeginn berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie ist ebenfalls dazu berechtigt, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Die Segelschule wird sich um entsprechende Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet sie die Anzahlung zurück.
  9. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn wir die Anzahlung von 30% fällig. Erfolgt die Absage ab 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn, ist die gesamte Gebühr zu zahlen.
  10. Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken-, und/oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt die Segelschule eigene Vorsorge  zu  treffen.
  11. Schwimmwesten gehören in ausreichender Zahl zu den Booten. Sie müssen während des Segelns  getragen  werden.
  12. Gerichtsstand  und  Gerichtsort  ist  Bergen  auf  Rügen.
Zurück