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S&Y MOLA
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Kurse und Segeltörns
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Teilnehmen an Kursen, Törns
und anderen segelsportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens 7 Jahre
alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch
gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Minderjährige
brauchen die ausdrückliche schriftliche Genehmigung
des Erziehungsberechtigen.
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Die Anmeldung muss schriftlich
erfolgen. Sie ist verbindlich und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung der Segelschule. Die Anzahlung (30 % der Gesamtsumme)
ist spätestens 7 Tage nach Datum der Bestätigung zu entrichten,
die Restzahlung ist 4 Wochen vor Törn- oder Kursbeginn
fällig. Die Buchung ist übertragbar.
Generell gilt, dass Sie gegen Kostenbeteiligung an einem sportlichen Unternehmen
teilnehmen und keinen Beförderungsvertrag abgeschlossen
haben. Schlechtwettersituationen können mehrere Hafentage erfordern.
Damit verbundener Segelausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der
Gebühren. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit
von 48 Sunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände ersteht
kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom
vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. Die Segelschule & Yachtcharter
MOLA wird stets bemüht sein, oben genannte Umstände
zu vermeiden.
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Den Anordnungen des Segellehrers/Skippers
ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Teilnehmer den Anweisungen nicht
nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen
der Crew, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren
Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag.
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Weitere Rechtsansprüche
gegenüber der Crew und der Segelschule & Yachtcharter MOLA bestehen
nicht.
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Der Törnteilnehmer ist
für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits-vorschriften
selbst verantwortlich.
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Für die Sauberkeit
an Bord ist die Crew verantwortlich.
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Für die Yachten besteht
eine Haftpflicht- und Kasko- Versicherung. Die Törnteilnehmer haften
der Segelschule gegenüber für Verluste und Schäden in Höhe
von max. € 500,- pro Schadensfall. Schäden durch Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit sind nicht mitversichert. Hier haftet der Verursacher
für den gesamten Schaden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden,
haftet die gesamte Crew.
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Bei Nichterreichen der vorgesehenen
Teilnehmerzahl ist die Segelschule bis 1 Woche vor Kurs- oder Törnbeginn
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie ist ebenfalls dazu berechtigt,
wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Die Segelschule wird sich um entsprechende Ausweichtermine bemühen.
Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet sie die Anzahlung zurück.
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Bei Rücktritt des Teilnehmers
bis 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn wir die Anzahlung von 30% fällig.
Erfolgt die Absage ab 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn, ist die
gesamte Gebühr zu zahlen.
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Um individuelle Risiken der
Teilnehmer im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken-,
und/oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt die Segelschule
eigene Vorsorge zu treffen.
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Schwimmwesten gehören in
ausreichender Zahl zu den Booten. Sie müssen während des Segelns
getragen werden.
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Gerichtsstand und
Gerichtsort ist Bergen auf Rügen.
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