| 1. |
Abschluss des Vertrages |
| 1.1 |
Der Beherbergungsvertrag
zwischen dem Gast und der Mola Yachting GmbH, nachfolgend als Vermieter
benannt, gilt mit Abschluss der Buchung. |
| 2. |
An- und Abreise |
| 2.1. |
Vorbehaltlich gesonderter
Vereinbarungen ist der Zimmerbezug ab 15 Uhr des Anreisetages möglich
und die Zimmerübergabe muss bis 11 Uhr des Abreisetages erfolgen. |
| 2.2. |
Hiervon abweichende Zeiten
bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter und können
gesondert berechnet werden. |
| 2.3. |
Wenn
nicht anders vereinbart, muss die Anreise bis 19 Uhr erfolgen. Eine entsprechend
sichere Anreiseplanung wird empfohlen! Sollte diese Zeit nicht eingehalten
werden können, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig die
Vermieter telefonisch (Rufnummer siehe Mietvertrag), damit eine entsprechende
Regelung für die Schlüsselübergabe getroffen werden kann. |
| 3. |
Leistungen |
| 3.1 |
Der vertragliche Leistungsumfang
ergibt sich aus der erhaltenen Buchungsbestätigung oder den getroffenen
Vereinbarungen. |
| 3.2. |
Alle Preise enthalten die
gesetzliche Mehrwertsteuer. |
| 4. |
Zahlung |
| 4.1. |
Die Zahlung erfolgt gemäß
der Buchungsbestätigung. |
| 4.2 |
Bricht ein Gast seinen Aufenthalt
vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes
verpflichtet. |
| 5. |
Stornierung |
| 5.1. |
Wenn nicht schriftlich anders
lautend vereinbart, ist die Stornierung einer getroffenen Reservierung
wie folgt möglich:
21-30 Tage vor Mietbeginn
11-20 Tage vor Mietbeginn
6-10 Tage vor Mietbeginn
unter 6 Tage vor Mietbeginn |
-
-
-
- |
30 % des Gesamtpreises lt.
Vertrag
50 % des Gesamtpreises lt.
Vertrag
70 % des Gesamtpreises lt.
Vertrag
80 % des Gesamtpreises lt.
Vertrag |
|
| 6. |
Haftung |
| 6.1. |
Der Gast oder der Veranstalter
haftet dem Vermieter gegenüber für die von ihm oder seinen Gästen
verursachten Schäden. |
| 6.2. |
Der Vermieter haftet nicht
für in den Unterkünften verlorenes Bargeld oder Wertsachen. |
| 7. |
Salvatorische Klausel |
| 7.1. |
Sollte/n eine oder mehrere
Bestimmung/en dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein,
so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung/en tritt rückwirkend
eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten
Regelung am nächsten kommt. |
| 8. |
Gerichtsstand & Gerichtsort |
| 8.1. |
Gerichtsstand und Gerichtsort
ist Bergen auf Rügen. Mit Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
akzeptieren beide Seiten die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |