AGB Pensionen und Ferienwohnungen in Breege

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, wobei § 540 Abs. I Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss; Vertragspartner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt nach Antrag des Gastes durch die Annahme des Vermieters zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung zu bestätigen.
2. Der Vertragspartner ist der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet dieser dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsaufnahmevertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. I BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer und Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
3. Der Mietpreis richtet sich nach den vom Vermieter festgelegten Saisonzeiten und beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung sind vom Gast innerhalb von 7 Tagen 50% des Reisepreises unter Angabe des Namens und der Auftragsnummer zu überweisen. Die Restzahlung ist spätestens acht Wochen vor Anreise zu entrichten. Liegen zwischen dem Tag der Buchung und dem Anreisetag weniger als acht Wochen, so ist der Reisepreis nach Erhalt der Buchungsbestätigung in voller Höhe zu überweisen.
5. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.

IV. Bezug des Mietobjekts
1. Die Anreise ist ab 15:00 Uhr möglich. Sollte der Gast nach 18:00 Uhr anreisen, so ist der Vermieter zu informieren, damit der Schlüssel an einem für den Gast erreichbaren Ort hinterlegt werden kann.
2. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr vormittags zu räumen, es sei denn, es wurde vor Ort eine andere Regelung getroffen.

V. Haftung des Mieters/Vermieters
1. Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjekts sowie für das in ihm enthaltene Inventar und eventuell von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden.
2. Mängel oder anderweitige Reklamationen bezüglich der Unterkunft (Ausstattung/Zustand) müssen vor Ort angezeigt werden.
3. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat; sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

VI. Rücktritt des Gastes / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Vermieters
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Vermieters zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweiter Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen abzüglich einer Aufwandspauschale von 20% anzurechnen.
3. Dem Vermieter steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

VII. Rücktritt des Vermieters
1. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 4 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden.
3. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme sind schriftlich niederzulegen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Der Vermieter kann jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern ohne die Gäste zu benachrichtigen. Die neueste Version wird grundsätzlich auf der eigenen Website sowie auf den Seiten von Vertragspartnern erscheinen.
3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.
4. Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen; es findet deutsches Recht Anwendung.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Mit dem Zustandekommen des Beher­bergungs­vertrages akzep­tieren beide Seiten die Allge­meinen Geschäfts­bedingungen.

MOLA Yachting GmbH

Tel.: +49 38391 4320

Fax: +49 38391 43211

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