AGB Kurse und Törns

Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Kurse und Törns

1.) Teilnehmen an Kursen, Törns und anderen segel­sport­lichen Ver­anstal­tun­gen kann, wer min­destens 7 Jahre alt ist, die Bedin­gungen des Frei­schwimmer­zeug­nisses erfüllt, orga­nisch gesund ist und an keiner an­stecken­den Krank­heit lei­det. Minder­jährige brau­chen die aus­drück­liche Geneh­migung des Erziehungs­berechtig­ten in Text­form.

2.) Die Anmeldung erfolgt in Text­fom. Sie ist verbind­lich und bedarf der Bestä­tigung durch die MOLA Yach­ting GmbH. Die Anzah­lung (50% der Gesamt­summe) ist spätes­tens 7 Tage nach Datum der Bestä­tigung zu ent­richten, die Rest­zahlung ist 8 Wochen vor Törn- oder Kurs­beginn fällig. Für Einweg- u. Karibik­törns beträgt die Anzah­lung 50% der Törn­gebühr, die Rest­zahlung ist 12 Wochen vor Törn­beginn fällig. Die Buchung ist über­tragbar.

3.) Die ausgeschriebenen Termine und ggf. Törn­ziele wer­den ein­gehal­ten, soweit das Wetter und die Belast­barkeit der Crew dies erlau­ben. Schlecht­wetter­situationen, Flaute oder Nicht­belast­barkeit der Crew können mehrere Hafen­tage erfor­dern. Damit ver­bunde­ner Segel­aus­fall bedingt kei­nen Anspruch auf Er­stattung der Gebüh­ren. Glei­ches gilt für Abbruch oder Be­einträch­tigung des Törns, wenn dies durch höhere Ge­walt (Krieg, Streik, poli­tische Unru­hen, Beschlag­nahme etc.) hervor­gerufen wird. Für den Fall techni­scher Schäden gilt eine Liege­zeit von bis zu 48 Stunden als verein­bart. Aufgrund vorgenannter Umstän­de ent­steht kein Regress­anspruch, auch dann nicht, wenn die Rück­fahrt nicht vom vor­gesehe­nen Ziel­hafen aus erfol­gen kann. Die MOLA Yachting GmbH wird stets bemüht sein, oben genannte Um­stän­de zu vermei­den. Dem Teil­nehmer ist bewusst, dass er nicht nur Törn­teil­nehmer, sondern auf einer Segel­yacht auch Crew­mit­glied ist und seine aktive Teil­nahme im Rah­men seiner Fähig­keiten und Mög­lich­keiten zur Durch­füh­rung der Segel­reise not­wen­dig ist und er sich bei der Bedie­nung der Segel­yacht ent­spre­chend ein­setzen muss. Mit seiner Buchung er­kennt der Teil­nehmer an, dass ihm bewusst ist, dass trotz aller Sicher­heits­maßnahmen der MOLA Yachting GmbH der Törn eine sport­liche Ver­an­stal­tung dar­stellt und diese der Natur der Sache nach ein Rest­risiko ent­hält.

4.) Den Anordnungen des Skippers/Segel­lehrers ist unbe­dingt Folge zu leisten. Kommt ein Törn­teilneh­mer den Anwei­sungen nicht nach oder han­delt er wieder­holt gegen die gemein­schaft­lichen Inte­ressen der Crew, so kann er nach Errei­chen des nächsten Ha­fens vom weite­ren Törn­verlauf aus­geschlossen wer­den. In die­sem Fall erlischt der Ver­trag. Weitere Rechts­ansprüche gegen­über der Crew und der MOLA Yachting GmbH beste­hen nicht.

5.) Der Törnteilnehmer ist für die Ein­hal­tung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Ge­sundheits­vor­schrif­ten selbst verant­wort­lich.

6.) Eine Haftung der MOLA Yachting GmbH für die Durch­füh­rung der Hin- und Rück­reise des Teil­nehmers zum Ab­fahrts­ort bzw. vom An­kunfts­ort des Segel­törns ist aus­geschlossen. Hin- und Rück­reise des Teil­nehmers sind nicht Gegen­stand die­ses Vertra­ges.

7.) Nicht im Preis einge­schlossen sind die Kosten für Liege­platz, Betriebs­stoffe, Verpfle­gung und End­reini­gung der Yacht (€ 35,- p.P. am Törn­ende). Für die Sauber­keit an Bord ist die Crew verant­wort­lich. Der Skipper ist von der Bord­kasse be­freit.

8.) Für die Yachten besteht eine Haft­pflicht- und Kasko­versi­cherung. Die Törn­teilneh­mer haf­ten der MOLA Yachting GmbH gegen­über für Ver­luste und Schä­den bis zur Höhe von max. € 500,- pro Schadens­fall. Schäden durch Vor­satz oder grobe Fahr­lässig­keit sind nicht ver­sichert. Hier haf­tet der Ver­ursa­cher für den gesam­ten Scha­den. Die MOLA Yachting GmbH haftet nicht für an Bord abhan­den ge­kommene oder be­schä­digte Gegen­stände oder Wert­sachen von Reise­teilneh­mern. Dies gilt ins­beson­dere für Wasser­schäden an elek­troni­schen Geräten und ande­ren Wert­sachen.

9.) Die MOLA Yachting GmbH ist berech­tigt, den Kurs oder Törn abzusagen, wenn die Teil­nahme durch nicht vorher­sehbare Um­stände in Form höhe­rer Gewalt erhe­blich er­schwert, gefähr­det oder beein­träch­tigt wird. Die MOLA Yachting GmbH wird sich um ent­sprechen­de Aus­weichter­mine be­mühen. Blei­ben diese Be­mühun­gen erfolg­los, er­stattet sie geleis­tete Zah­lun­gen zurück.

10.) Bei Rücktritt des Teilneh­mers bis 8 Wochen vor Kurs- oder Törn­beginn wird die An­zah­lung von 50% fällig. Erfolgt die Ab­sage ab 8 Wo­chen vor Kurs- oder Törn­beginn, ist die gesam­te Gebühr zu zah­len. Eine Aus­nahme bilden Einweg­törns und Törns in der Kari­bik. Hier gilt als ver­ein­bart, dass bei Rück­tritt des Teil­neh­mers die gesam­te Gebühr be­reits 12 Wochen vor Törn­antritt fällig wird. Für Umbu­chun­gen - soweit diese mög­lich sind - er­hebt die MOLA Yachting GmbH eine Um­buchungs­gebühr von € 50,-.

11.) Um individu­elle Risi­ken der Teil­nehmer im Rah­men der Rück­tritts-, Unfall-, Haft­pflicht-, Kranken- oder Ge­päckver­siche­rung ab­zu­decken, empfiehlt die MOLA Yachting GmbH ei­gene Vor­sorge zu treffen.

12.) Schwimmwesten und wei­tere Sicher­heits­aus­rüstun­gen geh­ören in ausrei­chender An­zahl zu den Booten. Sie müssen wäh­rend des Segelns getra­gen wer­den.

13.) Gerichtsstand und Gerichts­ort ist Bergen auf Rügen.

MOLA Yachting GmbH

Tel.: +49 38391 4320

Fax: +49 38391 43211

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