Übersicht amtliche Sportbootführerscheine

Welche Bootsführerscheine gibt es und welchen brauche ich wo?

Als angehender Bootsführer sollten Sie natürlich immer auch den passenden Sportbootführerschein besitzen.

Doch, welchen Segel­schein brauchen Sie eigent­lich? Welche Segel­scheine und amtlichen Sport­boot­führer­scheine gibt es? Welcher Boots­führer­schein gilt wo und welcher Schein ist für Sie der richtige?

Diese und andere Fragen versuchen wir auf dieser Seite zu beantworten.

Eine kurze Geschichte der Bootsführerscheine ...

Vom Verbands-Führerschein zum amtlichen Sportbootführerschein ...
Ursprünglich gab es in Deutsch­land über­haupt keine gesetzlich vorge­schriebe­nen Boots­führer­scheine, da die Anzahl der Wasser­sportler relativ gering war und diese zudem meist in Segel­vereinen organi­siert waren. Daher war das Verkehrs­auf­kommen auf den Gewässern nicht nennens­wert groß und die einzigen zu beach­tenden Regeln waren das Gebot der Fair­ness und des Sports­geistes. Als von den Segel­vereinen sport­liche Wett­fahrten, also Regatten aus­gerich­tet wurden, musste es dafür natür­lich auch Regeln geben, die von allen Teil­nehmern beherrscht wurden. Aus diesem Regel­werk heraus ent­standen die Verbands­führer­scheine. Dazu zählen z.B. der Jüngsten-Segel­schein, der A-Schein, sowie BR, BK- und C-Schein - die natür­lich so manch gestande­ner Segler noch heute stolz präsen­tiert.
Ab den 70er Jahren entdeckten immer mehr Menschen Ihre Begei­ste­rung für den Wasser­sport, der Verkehr auf dem Wasser nahm zu und die Berufs­schiff­fahrt kam immer öfter mit diesen 'Frei­zeitkapi­tänen' in Kon­takt. Da sahen sich die Gesetz­geber in der Pflicht, für alle verbind­liche Regeln auf­stellen zu müssen - heraus kamen die amtlichen Sport­boot­führer­scheine. Seit­dem existieren die frei­willigen Verbands­führer­scheine und die amtlichen 'Pflicht'-Scheine neben­einander. Neu machen kann man heute nur noch amtliche Sport­bootführer­scheine. Im März 1967 wurde der erste amtliche Sport­boot­führer­schein einge­führt und am 1. Oktober 1998 löste schließ­lich der Sport­küsten­schiffer­schein den letzten DSV-Schein ab. Die Erteilung, die Aus­stellung und die Verwal­tung der amtlichen Sport­boot­führer­scheine über­nehmen ent­weder Prüfungs­ausschüsse, die Verwaltungs­stelle oder der Koordinierungs­aus­schuss des Deutschen Segler-Verban­des e.V. (DSV), beziehungs­weise des Deutschen Motor­yacht­ver­ban­des e.V. (DMYV).

Wofür brauche ich überhaupt einen Sportboot­führerschein?

Brauche ich für ein kleines Boot überhaupt einen Boots­führer­schein?
Es ist auf dem Wasser wie auf der Straße - auch hier gibt es Regeln und Polizei­kontrollen! Wenn Sie im Straßen­verkehr mit dem Fahrrad unter­wegs sind, brauchen Sie nicht unbe­dingt vorher eine 'Fahrrad­prüfung' absol­viert haben (was teils jedoch empfehlens­werter wäre!). Sobald Sie aber motori­siert unter­wegs sein wollen, sind - je nach Motorisierung und Größe Ihres Gefährtes - unter­schied­liche Befähi­gungs­nach­weise vor­geschrie­ben (die teil­weise auf­einan­der auf­bauen) damit Sie sich dort sicher bewegen können und auch für andere keine Gefähr­dung dar­stellen ...
So ist es auch auf dem Wasser, auch hier gibt es eine 'Schifffahrts­straßen­ordnung' und eine 'Wasser­schutz­polizei'. Generell ist es so, dass Sie privat mit einem kleinen Sport­boot auf Binnen­gewässern ohne speziellen Nach­weis unter­wegs sein dürfen. Sobald dieses Sport­boot jedoch eine Antriebs­maschine ab 11,03 KW / 15 PS hat (Aus­nahme Berlin und Branden­burg, hier gilt ab 1 PS und ab 3 qm Segel­fläche), ist eine amtliche Er­laub­nis, also ein Sport­boot­führer­schein vor­geschrie­ben! Eine Aus­bildung bzw. die Art der Aus­bildung ist nicht zwingend vor­geschrie­ben, ein Selbst­studium ohne Vor­kennt­nisse und Prüfungs­vorberei­tung ist je­doch nicht empfehlens­wert, zumal dann auch die Praxis fehlt. Der verant­wortungs­volle Segler muss wissen, wie er in bestimm­ten Situ­ationen zu reagie­ren hat - und das lernt man am besten in einer Segel­schule und beweist es in einer theo­retischen und prak­tischen Prü­fung am Ende eines Kurses. Die Prüfungs­abnahme, die Ertei­lung und die Aus­stellung des Führer­scheines erfolgt durch den Prüfungs­ausschuss des Deutschen Segler-Verban­des e.V. (DSV), beziehungs­weise des Deutschen Motor­yacht­verbandes e.V. (DMYV). Das Nicht­mit­führen dieses amt­lichen Schei­nes kann als Ordnungs­widrig­keit nach der je­weili­gen Verordnung (Sport­boot­führer­schein­verord­nung Binnen, -See usw.) mit einem Buß­geld geahn­det werden.

Die Sportboot­führer­scheine sind Befähi­gungs- und Berech­tigungs­nachweise bzw. Zerti­fikate für das Füh­ren von Sport­booten. Je nach Geltungs­bereich (Binnen oder See) sowie der Nutzungs- und An­triebs­art des Fahr­zeugs, sind unter­schied­liche Sport­bootführer­scheine erfor­der­lich. Darüber hinaus gibt es frei­willige, nicht gesetz­lich vor­ge­schriebene Befähigungs­nachweise für das Führen von Sport­booten, wie beispiels­weise den Sport­küsten­schiffer­schein (SKS) oder den Sport­see­schiffer­schein (SSS). Wenn Sie Wasser­fahr­zeuge auf hoher See führen wollen, so sollten Sie diese ent­sprechend erwei­terten Führer­scheine erwer­ben. Bei einigen Ver­charte­rern reicht meist der reine amtliche Sport­boot­führer­schein See (SBF-See) nicht aus, um dort ein Schiff char­tern zu können. Versiche­rungen und Gerichte messen den erweiter­ten Führer­schei­nen eben­falls eine sehr hohe Bedeu­tung zu: Bei einem Unfall muss der Fahr­zeug­führer nach­weisen, dass er geeig­net war, das ent­sprechende Fahr­zeug in dem entsprechen­den Gewässer und in der entsprechen­den Situ­ation zu füh­ren. Ohne die­sen Nach­weis kann das Gericht oder auch die Versiche­rung unter­stellen, dass der Fahr­zeug­führer fahr­lässig oder grob fahr­lässig gehan­delt hat - was in der Regel zu hohen Kosten füh­ren kann. Die ent­sprechen­den Führer­scheine sind daher hier­bei immer der opti­male Nach­weis der entspre­chen­den Kennt­nisse!

Welcher Sportbootführerschein gilt wofür und für welche Gewässer?

Motorbootschein oder Segel­schein, für Binnen­gewässer oder die hohe See, für ein klei­nes Boot oder die große Yacht ... welchen Schein brauchen Sie nun?
Dies hängt in erster Linie davon ab, wo und mit welchem Gefährt Sie segeln oder mit dem Motor­boot fahren wollen. In Deutsch­land gibt es nun je nach Gewässer­art verschie­dene Segel- und Motor­boot­führer­scheine die man braucht, wenn man dort mit einem Sport­boot unter­wegs sein will - einige sind vor­geschrie­ben, andere frei­willig. Mit der folgen­den Über­sicht wollen wir Ihnen hel­fen, das System der Sport­boot­führer­scheine besser zu ver­stehen und den für Sie geeig­neten Schein zu finden:

Sie möchten im Binnenbereich Motorboot fahren:
Sobald das Boot einen Motor ab 11,03 KW / 15 PS hat (Aus­nahme Berlin und Branden­burg, hier gilt ab 1 PS), ist als amt­liche Erlaub­nis, der Sport­boot­führer­schein Binnen / Motor (SBF-Binnen) vor­geschrie­ben! Der Führer­schein berech­tigt zum Führen von Fahr­zeugen mit einer Länge über alles (Lüa) ohne Ruder und Bug­spriet von unter 15 Metern. Ohne diesen Motor­boot­schein werden Sie beim Boots­verleih kein Motor­boot mit den vor­genann­ten Krite­rien aus­leihen kön­nen.

Sie möchten überall Motorboot fahren:
Wenn Sie mit einem Motor­boot auch mal auf der Ost­see oder Nord­see schip­pern möch­ten, benö­tigen Sie den Sport­boot­führer­schein-See (SBF-See). Es kur­sieren für diesen Schein auch andere Bezeich­nungen, wie zum Bei­spiel Küsten­schein, Motor­boot­schein See oder Boots­führer­schein Küste. Die­ser Führer­schein gilt inter­natio­nal in allen Küsten­gewässern und ist vorge­schrieben beim Führen von Motor­booten mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 KW / 15 PS. Der Sport­boot­führer­schein See ist ein eigen­ständi­ger Schein und kann auch unab­hängig vom Sport­boot­führer­schein Binnen absol­viert werden.

Sie möchten auf Jollen und kleinen Segel­booten segeln:
Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutsch­land keine bundes­weit gere­gelte Führer­schein­pflicht. Landes­recht­lich gere­gelte Führer­schein­pflichten gibt es (auch außer­halb von Bundes­wasser­straßen, etwa auf Binnen­seen) zum Bei­spiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 qm Segel­fläche) und im Bundes­land Sachsen (ab 6 qm Segel­fläche), für den Boden­see ist ab 12 qm Segel­fläche das Boden­see­schiffer­patent D vor­geschrie­ben. Für alle Boote unter 15 m oder Fahr­zeuge mit mehr als 15 PS (zzgl. länder­spezi­fischer Aus­nahmen) ist als amt­licher Führer­schein der Sport­boot­führer­schein-Binnen (SBF Binnen) vor­geschrie­ben. Die­sen verlan­gen auch fast alle ge­werb­lichen Boots­verleiher als Führer­schein-Min­dest­voraus­setzung.
Nun sollten Sie für Ihre zukünf­tige geplante Segler­karriere zumin­dest auch die not­wen­digen Grund­lagen des Segelns be­herr­schen. Hier­für bieten sich Segel­grund­kurse an - wer das Segeln ohne viel Stress aus­probieren möch­te oder das zum Mit­segeln nötige Grund­wissen erwer­ben möch­te oder noch zu jung ist für einen amtli­chen Schein (Sport­boot­führer­schein Binnen), für den ist der Segel-Grund­schein vielleicht genau das Rich­tige. Der Grund­kurs Segeln ver­hilft Ihnen zu einem Basis­wissen, das Sie in Ihrem eigen­sten Inte­resse zu Ihrer Sicher­heit haben sollten. Der Segel-Grund­schein ist ein ver­bands­inter­ner Segel­schein des Deutschen Segler Ver­bandes (DSV). Für jüngere (unter 14/17 Jahre) Segel-Aspi­ranten gibt es zum Beispiel den Jüngsten-Segel­schein ('Opti-Schein') und für die ganz Klei­nen wird das 'Kinder-Segeln' mit einem Abschluss­zerti­fikat der Segel­schule ange­boten.

Sie möchten auf der See (z.B. Ostsee, Nordsee, Mittelmeer) segeln oder Motorboot fahren:
Hier benötigen Sie in jedem Fall und als Mindest­voraus­setzung den Sport­boot­führer­schein-See (SBF See). Dieser Schein ist die amt­liche Fahr­erlaub­nis zum Füh­ren von motori­sier­ten Sport- und Freizeit­booten im Gel­tungs­bereich der See­schiff­fahrts­straßen-Ord­nung, d.h. auf den See­schiff­fahrts­straßen (3-See­meilen-Zone und Fahr­wasser inner­halb der 12-See­meilen-Zone). Anders als in der Binnen­schiff­fahrt gibt es hier keine Beschrän­kung bei der Rumpf­länge des Bootes. Um Miss­verständ­nissen vor­zubeu­gen: der Sport­boot­führer­schein See schließt den Sport­boot­führer­schein Binnen nicht ein und setzt den Besitz des Sport­boot­führer­schein Binnen auch nicht voraus!
Aller­dings ent­spricht die Aus­bildung für diesen Schein ledig­lich dem 1x1 der Nautik. Darum verlan­gen einige Ver­charterer von Segel­yachten oder Motor­yachten schon aus ver­sicherungs­recht­lichen Grün­den besser die Vor­lage des nächst­höhe­ren Sport­küsten­schiffer­scheins (SKS). Dieser baut auf den Inhal­ten des Sport­boot­führer­scheins See auf und for­dert ins­besondere im Fach Navi­gation umfang­reichere Kennt­nisse, die in einer Prüfung nach­gewiesen werden müssen. Für den Sport­küsten­schiffer­schein ist der Besitz des Sport­boot­führer­scheins See Voraus­setzung, darüber hinaus muss ein Nach­weis von 300 gese­gel­ten See­meilen auf Yachten in Küsten­gewässern erbracht wer­den.
Die nächsthöhere Erweiterung stellt der Sport­see­schiffer­schein (SSS) dar. Dieser amt­liche, empfoh­lene Führer­schein berech­tigt zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küsten­nahen See­gewäs­sern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristol­kanal, Irische und Schottische See, Mittel­meer und Schwar­zes Meer). 

Die amtlichen Sportbootführerscheine

Zulassungs­voraus­setzungen, Aus­bildung, Prüfungs­inhalte, Prüfungs­fragen ...

Der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)

Der Sport­boot­führer­schein für Binnen­ge­wässer (SBF Binnen) ist die amt­liche Fahr­erlaub­nis zum Führen von Sport­booten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bug­spriet) auf den Binnen­schiff­fahrts­straßen. Vorge­schrie­ben ist dieser Boots­führer­schein für Fahr­zeuge unter Motor mit mehr als 11,03 KW (15 PS).

Zulassungsvoraussetzungen für den SBF Binnen:

»
Antragsformular und Passbild
»
Segeln/Surfen ab 14 Jahren, Motor ab 16 Jahren
»
Vorlage „Tauglichkeitsnach­weis“ als Nach­weis der medi­zi­ni­schen Taug­lich­keit
»
Vorlage eines gültigen KFZ-Führerscheins oder Führungs­zeug­nisses (Verzicht bei Minder­jährigen)

Ausbildung / Prüfungsinhalte / Prüfungs­fragen SBF Binnen:

Die theoretische Prüfung für den Sportbootführerschein Binnen besteht aus einem Frage­bogen und ggf. einer münd­lichen Prüfung. Aus­reichende Kennt­nisse der Navi­gation, der See­mann­schaft, des See­schiff­fahrts­rechts, der Wetter­kunde und der Fahr­zeug­führung sind nach­zuweisen. In der prakti­schen SBF-Binnen-Prüfung müssen die theo­reti­schen Kennt­nisse auf einem Boot unter Antriebs­maschine umge­setzt und ange­wandt werden. Es sind verschie­dene Manöver (u.a. das Rettungs­manöver) und Knoten vorzu­führen.

Der Sportbootführerschein See (SBF See)

Der Sport­boot­führer­schein See (SBF See) ist die amtliche Fahr­erlaub­nis zum Führen von motori­sierten Sport­booten auf den See­schiff­fahrts­straßen (3 sm). Vorge­schrieben ist dieser Boots­führer­schein für Fahr­zeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS).

Zulassungsvoraussetzungen für den SBF See:

»
Antragsformular und Passbild
»
ab 16 Jahren
»
Vorlage „Tauglichkeitsnach­weis“ als Nach­weis der medi­zi­ni­schen Taug­lich­keit
»
Vorlage eines gültigen KFZ-Führerscheins oder Führungszeugnisses (Verzicht bei Minderjährigen)

Ausbildung / Prüfungsinhalte / Prüfungsfragen SBF See:

Die theoretische Prüfung für den Sport­boot­führer­schein See besteht aus einem Frage­bogen und ggf. einer münd­lichen Prü­fung. Aus­reichende Kennt­nisse der Navi­gation, der See­mann­schaft, des See­schiff­fahrts­rechts, der Wetter­kunde und der Fahr­zeug­führung sind nach­zuweisen. In der prakti­schen SBF-See-Prüfung müssen die theo­reti­schen Kennt­nisse auf einem Boot unter Antriebs­maschine umge­setzt und ange­wandt werden. Es sind ver­schiede­ne Manöver (u.a. das Rettungs­manöver) und Knoten vorzu­führen.

Der Sport­küsten­schiffer­schein (SKS)

Der Sport­küsten­schiffer­schein (SKS) ist ein amt­licher, empfoh­lener Führer­schein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küsten­gewässern (alle Meere bis 12 sm Ab­stand von der Fest­land­küste).

Zulassungsvoraussetzungen für den SKS:

»
Antragsformular und Passbild
»
ab 16 Jahren
»
Besitz des SBF-See
»
Nachweis von mindestens 300 gesegelten Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern

Ausbildung / Prüfungsinhalte / Prüfungsfragen SKS:

Die theoretische Prüfung zum SKS besteht aus einem Frage­bogen, einer Karten­aufgabe und ggf. einer münd­lichen Prüfung. Erwei­terte Kennt­nisse der Navi­gation und See­mann­schaft, des Schiff­fahrts­rechts und der Wetter­kunde sind nachzu­weisen. In der praktischen SKS-Prüfung müssen die theo­reti­schen Kennt­nisse über das Führen einer Yacht in Küsten­gewässern umge­setzt und ange­wendet werden. Neben der Pflicht­aufgabe (Rettungs­manöver) sind aus­ge­wählte Manöver und sonstige Fertig­keiten vorzu­führen.

Der Sport­see­schiffer­schein (SSS)

Der Sport­see­schiffer­schein (SSS) ist ein amt­licher, empfoh­lener (zum Füh­ren von gewerb­lich zur Aus­bil­dung genutzter Sport­boote vor­geschrie­be­ner!) Führer­schein zum Füh­ren von Yachten mit Motor und unter Segel in küsten­nahen See­ge­wässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nord­see, Kanal, Bristol­kanal, Irische und Schotti­sche See, Mittel­meer und Schwar­zes Meer).

Zulassungsvoraussetzungen für den SSS:

»
Antragsformular und Passbild
»
ab 16 Jahren
»
Besitz des SBF-See
»
Nachweis von mindestens 1.000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb des SBF-See!) als Wachführer oder dessen Vertreter

Ausbildung / Prüfungsinhalte / Prüfungsfragen SSS:

Die theoretische Prüfung für den SSS erfolgt jeweils schrift­lich und ggf. münd­lich in den vier Prüfungs­fächern:
• Navigation
• Seemannschaft
• Schifffahrtsrecht und
• Wetterkunde.
Es sind umfang­reiche Kennt­nisse nach­zu­weisen. In der praktischen SSS-Prüfung müssen die theo­retischen Kennt­nisse über das Führen einer Yacht in küsten­nahen See­ge­wässern umge­setzt und ange­wendet wer­den. Neben den Pflicht­aufgaben (Rettungs­manöver und Radar) sind aus­gewählte Manöver und sonstige Fertig­keiten vorzu­führen.

Der Sport­hoch­see­schiffer­schein (SHS)

Der Sport­hoch­see­schiffer­schein (SHS) ist ein amt­licher, empfoh­lener (zum Füh­ren von gewerb­lich zur Aus­bil­dung genutzter Sport­boote vor­geschrie­bener!) Führer­schein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der welt­weiten Fahrt (alle Meere).

Zulassungsvoraussetzungen für den SHS:

»
Antragsformular und Passbild
»
ab 18 Jahren
»
Besitz des SSS
»
Nachweis von mindestens 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des SSS!) als Wachführer

Ausbildung / Prüfungsinhalte / Prüfungsfragen SHS:

Die theoretische Prüfung für den SHS erfolgt jeweils schrift­lich und ggf. münd­lich in den drei Prüfungs­fächern:
• Navigation
• Schifffahrtsrecht und
• Wetterkunde.
Es sind umfang­reiche und ver­tiefte Kennt­nisse u.a. der astro­nomischen Navi­gation, des inter­nationalen See­rechts und tropi­scher Wirbel­stürme nach­zu­weisen. Hinzu kommt die Hand­habung eines Sex­tanten (Messen, Be­stimmen, Er­läu­tern).
Eine praktische Prüfung wird für den SHS nicht durch­geführt.

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